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Nachdiplomstudium HF Anästhesie-/Intensiv-/Notfallpflege

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Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat am 10.7.2009 den Rahmenlehrplan (RLP) für das Nachdiplomstudium (NDS) HF Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege genehmigt. Der RLP ist mit der Genehmigung durch das BBT in Kraft getreten.
Die angepasste Version des RLP NDS HF AIN ist am 5. April 2012 in Kraft getreten. Die Präzisierungen beziehen sich auf die Übergangsbestimmungen (die bisherige Formulierung berücksichtigte nicht alle altrechtlichen Diplome in Notfallpflege) sowie auf den Nachweis der vorausgesetzten Pflegekompetenzen für die Zulassung zum NDS HF.

Entwicklungskommission "RLP NDS HF AIN" (EK RLP AIN)

Gemäss der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo) müssen Rahmenlehrpläne "periodisch überprüft und den wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen angepasst" werden (MiVo, Art. 7, Abs. 4). Als Trägerin des Rahmenlehrplans für das Nachdiplomstudium (NDS) HF Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege, ist die OdASanté zuständig für die Einsetzung einer Kommission, um die Aktualisierung des Rahmenlehrplans zu sichern (s. Kap. 1.2 des Rahmenlehrplans). Der Vorstand der OdASanté hat an seiner Sitzung vom 9.12.2009 die sog. Entwicklungskommission "RLP NDS HF AIN" eingesetzt. Das Geschäftsreglement definiert die Grundlagen, die Mitgliedschaft, Zweck und Aufgaben sowie die Organisation dieser Kommission.

Am 4. März 2010 hat die konstituierende Sitzung der EK RLP AIN stattgefunden. Um die verschiedenen Fachrichtungen und Sprachregionen möglichst gut abzudecken, haben die Kommissionsmitglieder Kurt Sperl, Höhere Fachschule Gesundheit Zentralschweiz, Kantonsspital Luzern, Vertreter der Bildungsanbieter in der Deutschschweiz zum Präsidenten und Margrit Cohen, Universitätsspital Genf, Vertreterin der Westschweizer Bildungsanbieter zur Vizepräsidentin gewählt. Die Kommission hat ausserdem die prioritär zu behandelnden Themen aufgelistet.

An der zweiten Sitzung vom 16. Juli 2010 hat die EK RLP AIN insbesondere zu folgenden Themen Beschlüsse gefasst:
  • Zulassungsbedingungen für RettungssanitäterInnen HF und Hebammen HF/FH zum NDS HF (RLP Kap. 4.3). Gemäss dem definierten Vorgehen bei der Zulassung von RettungssanitäterInnen und Hebammen ist die Eignungsprüfung gleichbedeutend mit dem regulären Aufnahmeverfahren.
  • Anforderungen an die Abteilung/Station der beruflichen Tätigkeit der Studierenden (Präzisierung RLP Kap. 4.2) 
Am 26. Januar 2011 hat ein erster Austausch der EK RLP AIN mit den FachexpertInnen für die Anerkennungsverfahren der Nachdiplomstudiengänge HF AIN des BBT stattgefunden: Im Allgemeinen sind die bisher gemachten Erfahrungen der FachexpertInnen positiv; die Zusammenarbeit der FachexpertInnen untereinander sowie mit den LeitexpertInnen ist effizient und beeinflusst sich positiv.
 
An der Sitzung vom 23. Februar 2011 hat die EK RLP AIN den Grundsatz für den Einsatz von PrüfungsexpertInnen (s. RLP Kap. 6.1.d) verabschiedet. Diese werden erst nach der BBT-Anerkennung des Bildungsanbieters eingesetzt.
 
Die EK RLP AIN hat z.Hd. der Bildungsanbieter Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit den Lernorten Praxis entworfen und diese im Frühling einer Anhörung unterzogen. An der Sitzung vom 17. Mai 2011 hat die EK RLP AIN die vielseitig eingegangenen Stellungnahmen gesichtet und eine Überarbeitung des Dokuments in die Wege geleitet.
  
An der Sitzung vom 25. August 2011 hat die EK RLP AIN die Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit den Lernorten Praxis verabschiedet.
Zudem hat die EK RLP AIN die folgenden Dokumente bezüglich des Kap. 4.3 des RLP NDS HF AIN genehmigt:

An der Sitzung vom 22. November 2011 hat die EK RLP AIN die Problematik der Rekrutierungsschwierigkeiten und Abbrüche der AIN-Weiterbildung aufgenommen. Die Entwicklungen dieser Situation, die bereits vor dem Inkrafttreten des aktuellen RLP NDS HF AIN existierte, müsse überwacht werden.
Der zuständige Ausschuss der EK RLP AIN hat eine Selektion der mehr als hundert bei der Geschäftsstelle OdASante eingetroffenen Bewerbungen für die Funktion von Prüfungsexperten/Prüfungsexpertin durchgeführt. Als Selektionskriterien galten: 1) das Fachgebiet; 2) die Berufserfahrung; 3) die  Sprachkenntnisse; 4) die geographische Lage des Praxisorts und der verschiedenen Bildungsanbieter. Die ersten Prüfungsexperten werden bereits im Sommer 2012 eingesetzt.

Als Trägerschaft des RLP NDS HF AIN hat OdASanté bei allen Bildungsanbietern eines entsprechenden Nachdiplomstudiums eine Datenerhebung zum Studienjahr 2011 durchgeführt. An der Sitzung vom 6. März 2012 haben die Mitglieder der Entwicklungskommission die Ergebnisse dieser Datenerhebung besprochen.
Aufgrund der zahlreich erhaltenen Anfragen von Inhabern ausländischer Abschlüsse in Anästhesie-, Intensiv-, Notfallpflege, die den schweizerischen Titel erwerben möchten, hat die Entwicklungskommission  RLP AIN beschlossen, sich mit der Verfassung einer Empfehlung zum Aufnahmeverfahren zuhanden der Bildungsanbieter zu befassen, damit die obenerwähnten Anfragen möglichst einheitlich behandelt werden.
 
Die nächste Sitzung der Entwicklungskommission RLP AIN findet am 10. Juli 2012 statt.

Rahmenlehrplan NDS HF AIN


Rechtsgrundlagen 

Weitere Grundlagen (Leitfäden)

 

Berufliche Tägkeit (RLP Kap. 4.2)

Standards SGAR

Richtlinien SGI

Empfehlungen Notfallstationen

 

Liste der Bildungsanbieter

 

 

 

 

 

 

  

 
 

 

Einsatz von Prüfungsexperten 

Kriterienraster

 

Auswertungsbericht Anhörung Empfehlungen

 

 

 

 

 

 

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