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Podologin / Podologe EFZ

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Die Konzeption der Podologieausbildung ist in der Deutsch- und in der Westschweiz unterschiedlich.  

Deutschschweiz

  • Grundausbildung zur Podologin EFZ / zum Podologen EFZ
  • Weitere Qualifikation: zurzeit SPV Prüfung

Die Verordnung über die berufliche Grundbildung Podologe EFZ / Podologin EFZ ist am 1. Juni 2005 in Kraft getreten. Die Ausbildung zur Podologin EFZ / zum Podologen EFZ ist eine dreijährige Vollzeit-Berufslehre und findet in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb statt. Eine Teilzeit- oder berufsbegleitende Ausbildung ist zurzeit nicht möglich. Absolventinnen und Absolventen dieser Grundbildung werden befähigt, podologische Befunde zu erheben, Behandlungen und einfache podologische Beratungen durchzuführen.

Für das selbständige Erbringen von Leistungen für Angehörige von Risikogruppen, das Erstellen von fachlich komplexen Behandlungsplänen und die Interpretation von fachlich komplexen ärztlichen Diagnosen und Verordnungen wird eine zusätzliche Qualifikation auf Tertiärstufe vorausgesetzt. Der Vorstand der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hat daher am 28.6.2005 den kantonalen Gesundheitsdirektionen empfohlen, Podologen EFZ / Podologinnen EFZ zur selbständigen Berufsausübung nur dann zuzulassen, wenn sie zusätzlich zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis eine Qualifikation auf der Tertiärstufe erworben haben.

Romandie

  • Keine Grundausbildung zum EFZ
  • Diplomausbildung auf Tertiärstufe

In der Westschweiz bietet der Kanton Genf eine dreijährige, kantonal anerkannte Diplomausbildung in Podologie an.

Bildungsverordnung Podologie 


Berufsverbände

Schweizerischer Podologen-Verband SPV (Verband Deutschschweiz) 

Union suisse romande des pédicures-podologues USRPP (Verband Romandie)


Weitere Dokumente

Empfehlung der GDK: Zulassung Podologen EFZ zur selbständigen Berufsausübung
 

Definition der Risikogruppen (SPV) 

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